Mit der Investition in Edelmetalle, aber auch mit dem Kauf teurer Schmuckstücke kommen auf Sie gewisse Pflichten zu. Zu diesen Pflichten zählt zu Ihrem eigenen Schutz die sichere Verwahrung der Wertgegenstände. Die Lagerung von Schmuck und Edelmetallen ist auf verschiedene Arten und Weisen möglich. Sie können die Werte zu Hause aufbewahren und sichern oder Privatunternehmen, Zollfreilager und Banken mit der sicheren Lagerung betrauen.
Sicher lagern und Mehrwertsteuer sparen
Zollfreilager bieten Ihnen nicht nur eine sichere Lösung zur Lagerung Ihrer Edelmetalle. Möchten Sie Platin, Palladium oder Silber kaufen, können Sie sich mit der Nutzung eines Zollfreilagers zudem auch legal Mehrwertsteuer sparen. Wählen Sie ein Zollfreilager, das sich in der Schweiz, in Luxemburg, Hongkong oder Singapur befindet, ist der Erwerb ebenso wie die Lagerung und der Verkauf der Edelmetalle von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, solange die Edelmetalle im Zollfreilager sind. Holen Sie Ihr Edelmetall ab oder lassen Sie es sich nach Hause liefern, müssen Sie Mehrwertsteuer in entsprechender Höhe zahlen.
Edelmetalle im Bankschließfach lagern
Hohe Sicherheit bietet natürlich auch die Lagerung von Edelmetallen in einem Bankschließfach. Für die Anmietung müssen Sie üblicherweise Ihren Ausweis vorzeigen, nicht aber angeben, welche Gegenstände in dem Schließfach gelagert werden sollen. Die Miete für ein Bankschließfach ist meist deutlich geringer als etwa für das Zollfreilager. Während manche Banken hohe Versicherungssummen bieten, müssen Sie bei anderen Banken auf einen Versicherungsschutz verzichten. Da einige Banken Schließfächer ausschließlich für Bestandskunden anbieten, kann es sinnvoll sein, zunächst bei Banken, bei denen Sie bereits Kunde sind, nach den gebotenen Konditionen zu fragen.
Gold-, Silber- und Platinlagerung bei Edelmetallhändlern
Sie können Edelmetalle auch bei einigen Edelmetallhändlern lagern lassen. Nicht immer müssen die Edelmetalle auch bei diesem Händler erworben worden sein. So können Sie Edelmetalle, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden, zu dem entsprechenden Händler bringen und für eine festgesetzte jährliche Gebühr lagern lassen. Üblicherweise ist die Gebühr von der Versicherungssumme abhängig.
Externe Lagerung mit Lieferanspruch
Ein sogenanntes Metallkonto ermöglicht es Ihnen, sich gar nicht erst mit der Lagerung der Edelmetalle beschäftigen zu müssen. Wohl gemerkt, für Schmuck ist diese Lagerart keine Option – für Münzen und Barren aus Gold, Silber und Co. hingegen schon.
Hier erwerben Sie die Edelmetalle, ohne dass sich diese in Ihrem direkten Besitz befinden. Zunächst eröffnen Sie ein Metallkonto bei dem entsprechenden Anbieter und buchen anschließend die Menge an Edelmetallen, die Sie besitzen möchten, auf Ihr Konto. Mit der Buchung und dem damit einhergehenden Kauf der Edelmetalle erhalten Sie den Anspruch, sich die Edelmetalle jederzeit liefern zu lassen. Nutzen Sie Ihren Lieferanspruch nicht, werden die erworbenen Edelmetalle vom Anbieter des Metallkontos gelagert.
Edelmetalle zu Hause aufbewahren
Die regelmäßig zu zahlenden Gebühren zur Lagerung von Schmuck und Edelmetallen können je nach Lagerstätte durchaus schmerzen. Wer Gebühren umgehen möchte, dem bleibt letztendlich nur der Lagerung seiner Edelmetalle in den eigenen vier Wänden. Doch auch hier werden Sie gewisse Summen investieren müssen, um hohe Sicherheit zu erzielen.
Die einzige, wirklich kostenlose Möglichkeit, Schmuck und Edelmetalle zu lagern, ist, die Wertgegenstände zu Hause zu verstecken. Allerdings sorgen Sie mit diesem Vorgehen nicht wirklich für Sicherheit. Bei Einbruch, Brand oder Überschwemmung sind die Werte kaum bis gar nicht geschützt und Sie müssen schlimmstenfalls mit Verlust oder Beschädigung rechnen. Auch wird in diesen Fällen eine gegebenenfalls abgeschlossene Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für den Schaden aufkommen.
So bleibt Ihnen kaum etwas anderes übrig, als einen Heimtresor anzuschaffen, der idealerweise die Anforderungen Ihrer Versicherung erfüllt. In diesem Fall muss der Tresor je nach Versicherungssumme über eine gewisse Sicherheitsstufe gemäß EN 14450 beziehungsweise gemäß VDMA 24992 sowie einen gewissen Widerstandsgrad gemäß EN 1143-1 verfügen. Auch das Vorhandensein einer Einbruchmeldeanlage (EMA) spielt eine wichtige Rolle.
Sicherheitsstufe nach EN 14450
Sicherheitsstufe | Versicherungssumme ohne EMA | Versicherungssumme mit EMA |
---|---|---|
S1 | 5.000 Euro | 5.000 Euro |
S2 | 20.000 Euro | 20.000 Euro |
Sicherheitsstufe nach VDMA 24992
Sicherheitsstufe | Versicherungssumme ohne EMA | Versicherungssumme mit EMA |
---|---|---|
A | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
B Standtresor (mind. 200 kg) | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
B Möbeltresor | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
B Wandtresor | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Widerstandsgrad nach EN 1143-1
Sicherheitsstufe | Versicherungssumme ohne EMA | Versicherungssumme mit EMA |
---|---|---|
N/0 | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
1 | 65.000 Euro | 130.000 Euro |
2 | 100.000 Euro | 200.000 Euro |
3 | 200.000 Euro | 400.000 Euro |
4 | 400.000 Euro | 800.000 Euro |
5 | nach Absprache mit Sachversicherer | nach Absprache mit Sachversicherer |
Bei den genannten Versicherungssummen handelt es sich lediglich um Empfehlung der Zertifizierungsstellen. Unter Umständen verlangt Ihr Versicherer für eine bestimmte Versicherungssumme eine höhere Sicherheitsstufe oder einen höheren Widerstandsgrad.