Das Gold und die Steuer – wann lohnt sich der Goldankauf und -verkauf steuerlich?

Wer sich mit der Investition in Edelmetalle beschäftigt, kommt am Thema Steuern nicht vorbei. Während bei Silber-, Platin- und sonstigen Edelmetallanlagen auch die sogenannte Differenzbesteuerung berücksichtigt werden muss, sind die steuerlichen Regelungen bei der Investition in Gold etwas einfacher zu verstehen. Worauf Sie beim Goldkauf mit Blick auf die Steuern achten müssen und wann sich der Goldkauf steuerlich besonders lohnt, erfahren Sie in diesem Beitragen.

Das Gold und die Steuer – wann lohnt sich der Goldankauf und -verkauf steuerlich?

Das Gold und die Mehrwertsteuer

Wenn es um die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gold geht, muss zunächst zwischen Anlagegold und solchem Gold unterscheiden, das kein Anlagegold darstellt. Letzteres umfasst etwa Goldschmuck, Altgold, historische Goldmünzen oder auch diverse Sammlermünzen und wird mit dem üblichen Mehrwertsteuersatz besteuert. In Deutschland wären das 19 Prozent, in Österreich werden ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent oder die übliche Besteuerung von 20 Prozent angewendet.

Als Anlagegold wird ausschließlich jenes Gold gewertet, das die Kriterien der EU-Richtlinie 98/80/EG1 erfüllt:

  • Goldbarren müssen einen Feingehalt von mindestens 995/1000 besitzen, um als Anlagegold gewertet zu werden.
  • Goldmünzen müssen einen Feingehalt von mindestens 900/1000 besitzen und in ihrem Herkunftsland ein gesetzliches Zahlungsmittel (gewesen) sein. Zudem darf der Preis maximal 80 Prozent über dem Offenmarktwert des in der Münze enthaltenen Goldes liegen.

Wichtig ist diese Unterscheidung, da Anlagegold in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland und Österreich mehrwertsteuerfrei ist.

Das Gold und die Versteuerung von Gewinnen

Beim Verkauf von physischem Gold handelt es sich gemäß der Finanzbehörde um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Somit sind Gewinne, die Sie aus dem Verkauf von Anlagegold erzielen, steuerfrei, sofern sich das Gold mindestens ein Jahr lang in Ihrem Besitz befunden hat. Verkaufen Sie Ihr Anlagegold bereits vor dieser Haltefrist, ist auf den erzielten Gewinn Einkommensteuer gemäß Ihres persönlichen Steuersatzes zu zahlen.

Zu berücksichtigen gilt hier die Freigrenze von 600 Euro. Liegen Ihre Gewinne aus dem Goldverkauf unterhalb dieser Grenze, fällt folglich keine Einkommensteuer an. Sobald die Gewinne aber über diesem Betrag von 600 Euro liegen, müssen die Gewinne in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 2 EStG versteuert werden.

Das Gold und die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer spielt für Sie nur dann eine Rolle, wenn Sie nicht etwa in physisches Gold, sondern in Goldminenaktien investieren. Verkaufen Sie diese Aktien, werden die Gewinne aus dem Verkauf gemeinsam mit allen anderen Aktiengewinnen mit der Abgeltungssteuer versteuert. Bei der Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragssteuer genannt, werden Kapitaleinkünfte (zum Beispiel Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktienverkäufen) mit 25 Prozent besteuert. Die Abgeltungssteuer wird direkt von der depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Zuzüglich zu der Abgeltungssteuer fallen gegebenenfalls auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an.

  • Abgeltungssteuer (25 %) inklusive Solidaritätszuschlag (5,5 %): 26,375 %
  • Abgeltungssteuer (25 %) inklusive Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg 8 %): 27,82 %
  • Abgeltungssteuer (25 %) inklusive Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (alle anderen Bundesländer 9 %): 27,99 %

Berücksichtigen Sie hier jedoch, dass Sie die Gewinne mit Ihren Verlusten gegenrechnen können. Weiterhin ist der sogenannte Sparerfreibetrag zu beachten, der aktuell (November 2021) bei 801 Euro für Ledige und bei 1601 für Verheiratete liegt. Aktuell ist im Rahmen der Rot-Grün-Gelben Koalitionsverhandlungen aber auch ein Anheben des Sparerfreibetrags auf bis zu 1000 Euro im Gespräch. Damit Sie den Sparerfreibetrag nutzen können, müssen Sie Ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen.

Handelt es sich um ausländische Aktien oder Fonds, müssen Sie gegebenenfalls weitere Steuerregelungen berücksichtigen.

Investieren Sie in Gold-ETCs, wird bis dato keine Abgeltungssteuer fällig. Allerdings ist eine Einführung der Abgeltungssteuer für Gewinne aus Gold-ETCs immer wieder in Diskussion. Im Juli 2020 etwa gab es bereits einen Gesetzesentwurf, dem dann jedoch nicht stattgegeben wurde. Dennoch sollten Sie weitere Entwicklungen in diesem Bereich im Auge behalten und gegebenenfalls entsprechend handeln, wenn Sie die Abgeltungssteuer vermeiden möchten.